Informationen für Geförderte
Herzlichen Glückwunsch, Ihr Vorhaben wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR – Junges Publikum gefördert! Wie geht es nun weiter? Was ist zu beachten?
Im Merkblatt für Geförderte finden Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Lesen Sie hier, wann und wie Sie die Fördermittel abrufen können, wie die Zahlung von Honoraren nachgewiesen werden kann, was bei der Öffentlichkeitsarbeit oder bei der Auszahlung von Ausfallhonoraren beachtet werden muss.
Die wichtigsten Bedingungen für den Umgang mit öffentlichen Zuwendungen sind im Dokument ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) erläutert.
Die Fördermittel müssen wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Beachten Sie das Dokument Grundzüge zur Vergabe, in welchem detailliert die Regelungen der Vergabeverfahren beschrieben werden.
Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Lesen Sie hier, was ein vollständiger Verwendungsnachweis beinhalten muss.
Informationen für die Durchführung und Abrechnung von Projekten
Vorlage für den Mittelabruf
DownloadTermine für die Einreichung des Mittelabrufs
DownloadInformationen zur Abrechnung von Reisekosten (Modul C)
DownloadVorlage freihändige Vergabe
DownloadFördergrundsätze
DownloadFAQs
DownloadHonorarrichtlinien
DownloadVorlagen für die Erstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen
Muster KFP Modul A
DownloadKFP Vorlage Modul A
DownloadMuster KFP Modul B
DownloadKFP Vorlage Modul B
DownloadMuster KFP Modul C
DownloadKFP Vorlage Modul C
DownloadKontakt & Beratung
Wir begleiten Sie während Ihres Projektes beratend zu administrativen Fragen.
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49-30-1663927720, immer dienstags & donnerstags von 11:00 bis 15:00 Uhr.
Schreiben Sie uns Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an neustart@assitej.de.
Wenden Sie sich gerne auch direkt an den/die zuständigen Sachbearbeiter*in, die Ihnen in der Zusage-Mail mitgeteilt wurde.
Newsletter
Tragen Sie sich hier ein, wenn Sie regelmäßig Informationen über NEUSTART KULTUR – Junges Publikum erhalten möchten. Wir verwenden diese Daten ausschließlich, um Sie über Themen rundum Verwendung der Fördermittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR – Junges Publikum zu informieren und Sie auf Veranstaltungen hinzuweisen. Wir geben sie nicht an Dritte weiter. Sie können sich jederzeit formlos von der Mailingliste abmelden, Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Durchführung von Vorhaben
Wie können Sie Fördermittel abrufen?
Wir haben feste Termine für die Einreichung des Mittelabrufs. Die Terminübersicht für die Einreichung der Mittelabrufe finden Sie hier.
Das abgerufene Fördergeld muss innerhalb von 4 Wochen ausgegeben werden. Geben Sie das Geld innerhalb der 4 Wochen nicht aus, so teilen Sie es uns kurz mit und überweisen Sie uns den nicht ausgegebenen Restbetrag zurück. Sie können das Geld dann mit der nächsten Rate abrufen.
Um das Fördergeld abzurufen, nutzen Sie bitte unsere Vorlage für den Mittelabruf (hier). Den ausgefüllten Mittelabruf senden Sie bitte per E-Mail an: neustartbuchhaltung@assitej.de
Welche Mitteilungspflicht haben Sie?
Gemäß ANBest-P Nr. 5 „Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers“ sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich anzuzeigen, wenn:
- Sie weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder erhalten haben,
- sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligtenZuwendung nicht zu erreichen ist,
- die angeforderten oder ausgezahlten Beträge nicht alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen verbraucht werden können,
- zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuwendungsempfängers beantragtoder eröffnet wird.
Zudem müssen sie Kontakt zu ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in aufnehmen, wenn
- Einzelpositionen in Ihrem KFP um 50 % von der geplanten Summe abweichen,
- sich Minderausgaben ergeben, sodass die Kosten für das Projektgleich oder unter dem Betrag der Förderung sinken. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall ei-nen neuen KFP einreichen müssen in dem mind. 10 % Eigenmittel enthalten sind.
Planen Sie Transportkosten ein (nur im Modul C förderfähig), müssen Sie darüber Ihre*n zuständige Sachbearbeiter*in informieren und per E-Mail folgende Informationen mitteilen: Was wurde transportiert? Wann und wie oft wurde etwas transportiert? Mit welchem Auto wurde etwas transportiert? Welche Strecke wurde gefahren?
Kann der eingereichten KFP geändert werden?
Der Ihrem Zuwendungsvertrag anhängende Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) ist verbindlich. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die in diesem abgebildet sind. Änderungen und Verschiebungen innerhalb des KFP sind möglich. Planen Sie größere Verschiebungen (ab 50% einer Einzelposition), nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit ihrem*r zuständigen Sachbearbeiter*in auf, um sicherzustellen, dass die Ausgaben zuwendungsfähig sind. Änderungen des KFP, die neue, zuvor nicht bewilligte, Positionen beinhalten sollen, müssen schriftlich beantragt werden, um sicherzustellen, dass diese zuwendungsfähig sind.
Vergabe – was ist das? Wann muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden?
Bei der Umsetzung der geförderten Projekte und Vorhaben im Programm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum muss das geltende Vergaberecht beachtet werden. Wichtig: Die Fördermittel müssen wirtschaftlichen und sparsamen verwendet werden. Bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro (netto) können Waren und Dienstleistungen direkt eingekauft oder vergeben werden (Direktauftrag). Darüber hinaus sind mind. drei Vergleichsangebote einzuholen und die Vergabe mit einem Vermerk zu dokumentieren (gilt ab 1.1.2022). Ein Vergabevermerk muss folgende Informationen enthalten:
- Leistungsbeschreibung
- Adresse des Anbieters, Preis, Besonderheiten des Anbieters
- Auswahlkriterien
- Begründung der Auswahl