Antragsverfahren
Die Antragstellung bei Wege ins Theater ist über das Antragsportal Kumasta3 möglich. Hier erfahren Sie Informationen zum Ablauf der Antragstellung.
Erfreulicherweise ist Wege ins Theater auch in der neuen Förderphase von „Kultur macht stark“ ausgewählt, die 2023 beginnt und bis 2027 läuft, dabei. Rund 5 Millionen Euro stehen für die Förderung von Wege ins Theater-Projekten bereit.
Digitale Infotermine zur Antragsstellung für die neue Förderphase werden regelmäßig angeboten. Die Termine finden Sie hier.
Eine Präsentation zur Antragstellung und zu den Formaten ist derzeit in Überarbeitung und wird zeitnah wieder an dieser Stelle veröffentlicht.
Neues Antragsportal Kumasta3
Rechtzeitig registrieren
Bitte legen Sie sich mit Vorlauf zur Antragsfrist einen Zugang zum Kumasta3-Portal zu. Für die Registrierung wird ein Aktivierungslink verschickt, dessen Versand sich verzögern kann.
Zugänge zum vorherigen Kumasta-Portal werden nicht automatisch übernommen.
Kurzvorstellung
Jennifer Köhler gibt einen kurzen Einblick in die Möglichkeiten bei Wege ins Theater
Der Weg zum Wege ins Theater-Projekt
Sie haben eine Projektidee und möchten einen Antrag stellen. Formulieren Sie Ihre Idee und hinterfragen Sie konkret, ob der Inhalt die Zielgruppe bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendliche anspricht.
Suchen Sie sich für Ihre Idee Bündnispartner und bilden Sie ein „Bündnis für Bildung“.
Das Bündnis muss aus einen Kulturpartner/Theaterpartner (für den Kulturbezug), einem Sozialraumpartner der Kontakt zur Zielgruppe hat sowie einem weiteren Partner, der entsprechende Expertise oder Infrastruktur einbringen kann, bestehen.
Alle Bündnispartner bringen nicht-monetäre Eigenleistungen in das Bündnis ein. Zahlungen an Bündnispartner sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wir bieten regelmäßig Beratungstermine an.
Die digitalen Antragsberatungen sind Infotermine, bei denen wir Ihnen Informationen zum Programm übermitteln. Sie haben in jeden Termin die Möglichkeit Fragen zu stellen. Sind diese sehr konkret, werden wir uns gerne im Anschluss noch Zeit für Ihre Fragen nehmen.
Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland die Kultur macht stark Servicestellen, die Ihnen beispielsweise unterstützend bei der Bündnisbildung zur Seite stehen können.
Auf Kumasta 3 können Sie im einstufigen Antragsverfahren Ihren Antrag stellen. Wir empfehlen Ihnen zuvor die Fördergrundlagen für Wege ins Theater zu sichten, sowie die Wege ins Theater-Kalkulationstabelle aus unserem Downloadbereich auszufüllen.
Anträge im Entdecker*innen-Format können zunächst nicht mehr fristlos eingereicht werden.
Anträge für Entdecker*innen, Spieler*innen, Entscheider*innen und Theater-Reise bzw. Kombinationsanträge sind an jährliche Fristen gebunden, die wir immer aktuell auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Je nach Mittelverfügbarkeit können Fristen entfallen.
Direkt nach Fristende wird Ihr Antrag an die Wege ins Theater Jury übermittelt.
Sie erhalten ca. 5 Wochen nach Antragseingang eine positive oder negative Juryentscheidung bzw. wir übermitteln Ihnen mögliche Auflagen, die seitens der Jury formuliert wurden.
Innerhalb der 5 Wochen zwischen Antragseingang und Juryergebnis kann es zu administrativen Rückfragen seitens des Projektbüros kommen.
Sofern die Jury Auflagen formuliert hat bzw. Ihr Antrag noch administrativ nachgearbeitet werden muss, haben Sie hierfür ca. 3 Wochen Zeit. Wir übermitteln Ihnen den Antrag zurück, sodass die Änderungen vorgenommen werden können. Sobald Sie ihn uns wieder zurück übermittelt haben, sichten wir die Änderungen und können den Antrag bewilligen oder noch einmal Nachsteuerungsmaßnahmen übermitteln. Sollte der Antrag nach der zweiten Nachsteuerungsmaßnahme noch nicht bewilligungsreif sein, müssen Sie den Antrag zur neuen Frist erneut einreichen.
Je nach Überarbeitungsbedarf des Antrags können Sie zum gewünschten Laufzeitbeginn starten.
Sie erhalten von uns vor Projektbeginn den Zuwendungsvertrag sowie die Zuwendungsunterlagen.
Vor Projektbeginn möchten wir noch Sie noch zu einem digitalen Auftakttreffen einladen und Ihnen wichtige Informationen zur Projektumsetzung mit auf den Weg geben.
Während Ihres Projektes bitten wir Sie, Änderungen die von der Bewilligung abweichen im Blick zu behalten und ggf. in den Austausch mit uns zu gehen. Beispielsweise muss eine stetige Unterschreitung der Teilnehmendenanzahl dringend dem Projektbüro mitgeteilt werden.
Sobald uns der unterzeichnete Zuwendungsvertrag vorliegt, können Sie Zahlungsabrufe stellen.
Kurz vor Abschluss des Projektes laden wir Sie zu einem Infotermin für die Erstellung des Verwendungsnachweises ein.
In jedem Quartal laden wir Geförderte zu einem digitalen Austausch ein. Hier können Sie mit anderen Geförderten und uns über die Durchführung Ihres Projektes sprechen, über Herausforderungen in den Austausch gehen und mögliche Handlungswege miteinander besprechen. Zudem wird hier die Vernetzung gefördert. Sie sind herzlich dazu eingeladen!
Sollten unvorhergesehene Umstände den Projektverlauf beeinflussen und Sie eine längere Laufzeit benötigen oder zusätzliche finanzielle Mittel für die erfolgreiche Durchführung brauchen, haben Sie die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen. Diesen können Sie direkt im Antragsportal stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch sich vorher kurz mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Maßnahmen miteinander besprechen können.
Nach Abschluss Ihres Projektes haben Sie zwei Monate Zeit für die Erstellung Ihres Verwendungsnachweises. Wir werden Ihnen Informationen in Form eines digitalen Treffens übermitteln, damit Sie und wir wenige Nachbesserungsbedarf bei der Prüfung des Verwendungsnachweises haben.
Die Jury
Die Wege ins Theater-Jury besteht aus fünf Personen, die sich mit Theaterpädagogik und Theater für junges Publikum auskennen. Die Fachjury kann Anträge zur Förderung empfehlen, Auflagen für die Überarbeitung eines Antrags aussprechen oder negativ über den Antrag entscheiden.
Zur Jury in der Förderphase 2023-2027 gehören:
Anne Tysiak
Tobias Metz
Ismail Metin
Aida Ben Achour
Sophie Frommhage-Davar